St. Urbanus für...

Zulassung von öffentlichen Gottesdiensten

Aufgrund des Beschlusses der Landesregierung in Absprache mit den fünf NRW-Diözesen, besteht die Möglichkeit, ab dem 1. Mai 2020 wieder öffentliche Gottesdienste zu ermöglichen. Das ist natürlich eine gute Nachricht, die wir begrüßen! Da allerdings die Diözesen sich intern zu Maßnahmen verständigt haben, mit denen die Regelungen zu Hygiene und Abstand zu gewährleistet werden können, stellt uns dies vor nicht geringe Herausforderungen.

Priorität hat – auch bei allmählichen Lockerungen in anderen Bereichen – für uns weiterhin der Gesundheitsschutz und der Eindämmung der Pandemie; nach diesem Kriterium haben wir nach unserem besten Wissen und Gewissen entschieden.

Daher gibt es seitens des Krisenstabes St. Urbanus die Empfehlung, nicht vor dem 11. Mai mit regelmäßigen, öffentlichen Gottesdiensten zu beginnen. In der kommenden Woche wird aufgrund der dann vorliegenden Erkenntnisse aus der ersten Phase von Lockerungen eine neue Einschätzung möglich sein. Es wird dann zunächst auch darum gehen, Erfahrungen zu sammeln. Deshalb wird sich das Angebot, sofern es ab dem 11. Mai möglich erscheint, im ersten Schritt zunächst nur auf Werktagsgottesdienste beziehen und nur an ausgewählten Orten.

Nach bisheriger Einschätzung des Krisenstabes erscheinen die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen am ehesten umsetzbar in den Kirchen St. Urbanus, St. Barbara und St. Michael. Doch auch hier wird eine Vorlaufzeit benötigt, um die erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten.

Am Wochenende finden Hl. Messen zunächst wie bisher nur im Livestream unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

 

Mit Dank für alle Mühen und zugleich der herzlichen Bitte um Unterstützung und einem verantwortlichen Umgang mit dieser Situation!

Propst Markus Pottbäcker, Pfarrer