Neue Corona-Regeln für öffentliche Gottesdienste
Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung sind einige Lockerungen bei den Regeln für die Durchführung öffentlicher Gottedienste in unserer Pfarrei möglich. Ab dem 17.07.2021 gelten folgende Regelungen:
- In der aktuellen Inzidenzstufe 0 (bis 10,0 auf Stadtgebiet) ist keine Rückverfolgbarkeit erforderlich. Ab Stufe 1 (10,1 bis 35,0) ist die einfache Rückverfolgbarkeit (Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie bislang) wieder zu gewährleisten.
- Medizinischer Mund-Nasenschutz (FFP2-, KN95-Maske) muss auch weiterhin während des Gottesdienst- und Kirchenbesuchs getragen werden.
- Aufgrunddessen ist dann das Singen mit Maske allerdings wieder möglich, wenn auch gemäß der Empfehlungen seitens des Bischöfl. Generalvikariates Essen als Gesang “in reduzierter Form“: ein kurzes Eingangslied von ein bis zwei Strophen, ein Gloria-Lied, ein Kehrvers zum Antwortpsalm, ein Halleluja-Ruf, ein Sanctus-Lied und ein kurzes Danklied.
- Gesangbücher dürfen benutzt werden.
- Eigene Handdesinfektion ist am Eingang der Kirche selbstständig durchzuführen.
- Ausgewiesene Sitzplätze und Abstände müssen weiterhin eingehalten werden.
- Das aktuelle Hygienekonzept für die Chöre in Bezug auf Proben und Gesang im Gottesdienst gilt weiterhin.
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.
Gemäß § 2 Absatz 1 der Coronaschutzverordnung regeln die Kirchen den liturgischen Bereich in eigener Verantwortung, orientieren sich dabei aber an der Verordnung. Dies geschieht in enger Absprache der Bistümer mit dem Land NRW.