Aktualisierte Corona-Regeln für öffentliche Gottesdienste
Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung gibt es einige Änderungen bei den Regeln für die Durchführung öffentlicher Gottesdienste in unserer Pfarrei. Ab dem 21.8.2021 gelten aufgrund der Vereinbarung zwischen den Kirchen und der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
Hygieneregeln
Es gilt Handhygiene, Reinigung, Lüften. Für die Liturgie wird weiterhin die bisherige Praxis empfohlen: Kein Weihwasser, Kommunionspendung nach vorgängiger Handdesinfektion der Spender mit Maske.
Rückverfolgbarkeit
Eine Rückverfolgbarkeit der Gottesdienstbesucherinnen und –besucher ist nicht mehr vorgeschrieben.
Abstände
1,5 Meter zu fremden Personen sind einzuhalten. Ein Haushalt kann weiterhin ohne Abstand zusammensitzen. Bei Sondergottesdiensten kann den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, die 3G-Regel anzuwenden, so dass dann z. B. bei einer Trauung auf Abstände verzichtet und mehr Personen zugelassen werden können.
Maske
Beim Betreten der Kirche gilt die Maskenpflicht. Am festen Sitz- oder Stehplatz mit 1,5 Metern Abstand kann die Maske abgenommen werden. Ohne Abstand kann die Maske nur abgenommen werden, wenn die 3G-Regel eingehalten wird.
Singen
Gemeindegesang ist mit Maske und Abstand erlaubt. Auf die Maske beim Singen kann nur verzichtet werden, wenn nur immunisierte oder PCR-getestete Personen teilnehmen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestet.
Das Abnehmen der Maske während des Gottesdienstes, wenn nicht gesungen wird und das Aufziehen bei Gesang, scheint uns kompliziert und verwirrend; es wird daher seitens des Krisenstabs der Pfarrei empfohlen, die Maske während des gesamten Gottesdienstes aufzubehalten, wenn gesungen wird.