St. Urbanus für...

PGR- und KV-Wahl: Antrag auf Briefwahl ab sofort möglich

Aufgrund der Corona-Situation bitten die Wahlausschüsse darum, bei den Wahlen am 6./7. November dieses Mal von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. Diese kann ab sofort mit einem in den Kirchen ausliegenden oder auf unserer Internetseite herunterzuladenden Formular beantragt werden.

Sie können den Antrag in den meisten Gemeindebüros oder im Pfarrbüro St. Urbanus abgeben bzw. in den Briefkasten werfen. Auch eine Zusendung per Post ist selbstverständlich möglich (Wahlausschuss, Pfarrbüro St. Urbanus, St.-Urbanus-Kirchplatz 9, 45894 Gelsenkirchen).

Download des Briefwahl-Antrags

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag bis zum 30. Oktober stellen müssen, wenn Sie die Briefwahl für beide Wahlen beantragen. Danach ist aufgrund der unterschiedlichen Fristen in den Wahlordnungen eine Antragstellung nur noch für die Kirchenvorstandswahl möglich (bis zum 3. November, 12 Uhr).

Aufgrund des unterschiedlichen aktiven Wahlrechts können Jugendliche von 14 bis 17 Jahren nur die Briefwahl für die PGR-Wahl beantragen.

Die Zustellung der Wahlunterlagen erfolgt ab dem 25. Oktober.

 

Mehr Infos zu den Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen

Grafik: mxrichter auf pixabay.com