Neues Amt für Propst Markus Pottbäcker
Einmal im Jahr trifft sich die Verbandsvertretung des KiTa Zweckverbandes. In der diesjährigen Sitzung am 21. Juni 2022 standen gleich drei Wahlen an. Propst Markus Pottbäcker wurde zum ersten Vorsitzenden gewählt.
Christiana Meier-Happe aus der Essener Pfarrei St. Laurentius und Edgar Hemming aus der Gladbecker Pfarrei St. Lamberti nehmen künftig bzw. weiterhin die Stellvertretung wahr.
Die Wahl des ehrenamtlichen Vorstandes stand im Fokus der 17. Sitzung der Verbandsvertretung. Nach dem Ausscheiden von Propst Christoph Wichmann aufgrund seines Abschieds aus der Propsteipfarrei St. Pankratius in Oberhausen im März 2022 musste das Amt des Vorsitzenden neu besetzt werden. Für diesen Posten bot sich Propst Markus Pottbäcker, Stadtdechant in Gelsenkirchen und Pfarrer der Pfarreien St. Augustinus und St. Urbanus, an und wurde von den Anwesenden einstimmig gewählt. Das Amt des Vorsitzenden, das für drei Jahre Gültigkeit hat, führt zugleich zu einer Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des KiTa Zweckverbandes.
„Ich habe mir diese Entscheidung aufgrund der zahlreichen anderen Aufgaben und Verpflichtungen nicht leicht gemacht“, erklärt der Propst. „Doch die katholischen KiTas, die dort betreuten Kinder und ihre Famlien sind mir so wichtig, dass ich schließlich zusagen musste.“ Die katholische Kirche habe in der Vergangenheit viele eigene Fehler gemacht und Verbrechen begangen, so Pottbäcker weiter. „Und doch gibt es Eltern, die wollen den katholischen Kindertageseinrichtungen ihre Kinder anvertrauen. Sie schätzen die wertvolle pädagogische Arbeit, die dort geleistet wird. Es ist unsere große Aufgabe, jetzt und in Zukunft Vertrauen (wieder) aufzubauen. In den KiTas erreichen wir Familien, können bedarfsgerechte Unterstützung bieten und mit ihnen intensiv in Kontakt treten.“
Neben der Wahl standen in der Sitzung der Verbandsvertretung auch die Rechenschaftsberichte des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung für das KiTa-Jahr 2021/2022 sowie die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris auf der Tagesordnung. Die nächste Zusammenkunft wird im März 2023 stattfinden.
Die Verbandsvertretung des KiTa Zweckverbandes ist das nach § 25 Vermögensverwaltungsgesetz vorgesehene Organ des Verbandes. Sie besteht aus den Vorsitzenden und je zwei weiteren Mitgliedern der Kirchenvorstände der beteiligten Kirchengemeinden. Das Gremium entscheidet unter anderem über die grundsätzlichen Fragen der Struktur des Verbandes sowie Maßnahmen von grundlegender Bedeutung.
Text: KiTa-Zweckverband
Foto: Nicole Cronauge