St. Urbanus für...

PGR-Wahl: Wahlrecht in einer anderen Pfarrei ausüben

Personen, die regelmäßig am Leben einer unserer Gemeinden teilnehmen, aber nicht im Pfarreigebiet wohnen, können sich für die Pfarrgemeinderatswahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Pfarrei eintragen
lassen. Auch Wählerinnen und Wähler, die in einem anderen Wahlbezirk wählen wollen, teilen dieses bis vier Wochen vor der Wahl (spätestens bis Sonntag, 10.10.2021) dem Wahlausschuss mit und bitten um die Aufnahme in die Wahlberechtigtenliste.

Dazu kann das folgende Formular verwendet werden: Download

Ebenso ist es möglich, ein in den Kirchen ausliegendes Formular bis zum kommenden Wochenende zu nutzen. Eine Mitteilung zur Streichung aus dem Wählerverzeichnis der Wohnortpfarrei ist nicht notwendig. Diese
wird vom Wahlausschuss veranlasst.

Wichtig: Für die Kirchenvorstandswahl besteht die Möglichkeit des Wechsels nicht. Er kann nur in der Pfarrei am Wohnort gewählt werden.

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss ein:

Wahlausschuss
Pfarrbüro St. Urbanus
St.-Urbanus-Kirchplatz 9
45894 Gelsenkirchen

 

Mehr Infos zu den Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen