Erweitertes Führungszeugnis (EFZ)
Um Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen und auszuschließen, dass sie einer Person anvertraut werden, die bereits wegen Straftaten sexualisierter Gewalt verurteilt ist, verlangen wir in unserer Pfarrei von allen, die mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen arbeiten, dass sie ein Erweitertes Führungszeugnis, kurz EFZ, vorlegen.
Das Erweiterte Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person wegen einer Straftat im Bereich sexualisierter Gewalt verurteilt ist. Einer Person, die rechtskräftig verurteilt ist, wird die Aufsicht über Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene entzogen beziehungsweise erst gar nicht erteilt.
Wie komme ich zu einem Erweiterten Führungszeugnis?
- Wenn Sie neu in einer Tätigkeit in unserer Pfarrei beginnen, die die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses erforderlich macht, wird die für den jeweiligen Arbeitsbereich zuständige Person dafür Sorge tragen, dass Sie die erforderlichen Unterlagen erhalten, um ein Erweitertes Führungszeugnis zu beantragen.
- Sie erhalten dann vom Pfarrer einen Brief, der Sie auffordert, ein Erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Mit diesem Brief erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen für den Antrag.
- Mit den Unterlagen und Ihrem Personalausweis beantragen Sie im Bürgercenter (bzw. der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes) das Erweiterte Führungszeugnis. Mit dem Anschreiben des Pfarrers ist das Führungszeugnis kostenlos.
- Dann dauert es bis zu vier Wochen, bis das EFZ bei Ihnen zuhause eintrifft.
- Nun müssen Sie nur noch das EFZ zur Einsichtnahme vorlgen. Hier wird dokumentiert, dass es keine relevanten Einträge gibt. Das Ergebnis der Dokumentation wird in unserer Datenbank zur Prävention sexualisierter Gewalt festgehalten, solange Sie in der Pfarrei mit Kindern, Jugendlichen, anderen Schutzbefohlenen tätig sind. Das genaue Verfahren für die Einsichtnahme ist im Brief des Pfarrers erläutert.
Falls Sie den Brief des Pfarrers noch nicht erhalten haben, schreiben Sie bitte eine Mail an unseren Präventions-Arbeitskreis (praevention@urbanus-buer.de).
Beauftragte zur Einsichtnahme in die EFZ
Die von uns beauftragten Personen zur Einsichtnahme in die Erweiterten Führungszeugnisse unterliegen der Schweigepflicht.
Beauftragt ist:
- Dorothee Feldhege
Termine zur Einsichtnahme in die EFZ
Zu folgenden Terminen können Sie Ihr Erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen:
- Die Einsichtnahme erfolgt über ein postalisches Umlaufverfahren (Details sind im Brief des Pfarrers beschrieben) oder nach individueller Terminabsprache in einem persönlichen Treffen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem AK Prävention (praevention@urbanus-buer.de) auf, falls Sie die persönliche Einsichtnahme wünschen. Bitte senden Sie keine Führungszeugnisse an diese E-Mail-Adresse!
Wer muss ein EFZ einreichen?
In unserem Prüfraster können Sie sehen, wer ein EFZ einreichen muss und welche Schulung Sie für welche Aufgabe benötigen.